Eigenschutz hat oberste Priorität
Bei Einsätzen mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrenstoffen gelten besondere Regeln und die wichtigste ist, Sicher ist, wer sich Schützt. Denn unsichtbare Gefahren wie Gas, Partikel oder Kontamination machen diesen Einsatz besonders tückisch. In diesem Abschnitt geht es um die Grundregel des Eigenschutzes: von der richtigen Schutzkleidung über sichere Absperrmaßnahmen bis hin zur Dekontamination. Wer hier vorbereitet ist, schützt nicht nur sich, sondern auch das gesamte Team.
Im Umgang mit ABC-Gefahrstoffen ist das richtige Handeln von großer Bedeutung. Das Vorgehen muss stets den besonderen Merkmalen des Materials entsprechen. Da die genaue Substanz jedoch nicht immer sofort identifizierbar ist, gibt es allgemeingültige Grundregeln für das Verhalten:
- Gefahrenbereich auch mind. 50m festlegen
- Windrichtung beachten
- Kontamination vermeiden durch Tragen geeigneter Schutzkleidung
- Inkorporation verhindern durch Tragen von Atemschutz
- So wenige Personen wir möglich und so viele wie nötig einsetzen
Nachfolgend sind die speziellen Maßnahmen bei ABC Einsätzen aufgeführt
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
|
- Ansteckungsgefahr
- Inkorporationsgefahr
- Kontanimationsgefahr
|
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Essigsäure
- Kalilauge
- Salzsäure
|
- Organische Stoffe sind brennbar
- Mögliche gefährliche Reaktion bei Verdünnung mit Wasser
- Manche Säuren ist es möglich mit Metallen und organischen Stoffen zu reagieren
- Verätzungsgefahr der Atemwege, der Augen und der Haut
- Bei Säuren und Laugen Ausbreitungsgefahr
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Einsetzen eines Messgerätes ( pH-Papier)
- Verdünnung von kleineren Mengen mit Wasser
- Sichern von Gewässern, Kanalisation und tiefer gelegenen Räumen
- Verhinderung von Ausbreitung: Leck abdichten, Geeignete Behältnise zum auffangen
- Niederschlag mit Sprühstrahl von Dampf-und Gaswolken
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Gefahrenklasse 4.1
- Gefahrenklasse 4.2
- gelber Phosphor
- weißer Phosphor
- Gefahrenklasse 4.3
|
- Gefahrenklasse 4.1:
- Gefahrenklasse 4.2 und 4.3:
- bei Einsatz von Wasser starke reaktion möglich
- Möglichkeit von giftigen und reizenden Brandgasen
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Brandbekämpfung:
- Gefahrenklasse 4.1:
- Gefahrenklasse 4.2:
- Sprühstrahl ( nicht bei Metalverbindungen)
- Gefahrenklasse 4.3:
- ABC-Pulver
- D-Puler
- Trockener Sand
Auch wenn Metalverbindungen der Gefahrenklasse 4.2 angehören, erfolgt die Brandbekämpfung wie bei Gefahrenklasse 4.3 |
|
Entzündbare flüssige Stoffe
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Terpentin
- Spiritus
- Benzin
|
- Umweltgefahr
- Ausbreitung über Schächte, Kanele usw.
- Möglichkeit von giftigen Brandgasen
- Explosionsgefahr bei Dampf/ Luft-Gemischen
- Überkochen bei Tankbränden möglich ( Boilover)
- Achtung vor Wassereinsatz
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Verhinderung von Ausbreitung: Leck abdichten, Geeignete Behältnise zum auffangen
- Sichern von Kanalisation und tiefer gelegenen Räumen
- Einsetzen von Messgerätes ( EX-Messung)
- Badeckung von Flüssigkeit durch Schaum
- Mit Schaum löschen im Brandfall
- Umgebung und Behältnisse kühlen
|
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Gefahrenklasse 5.1:
- Kaliumpermanganat
- Wasserstoffperoxid
- Gefahrenklasse 5.2:
- Cumolhydroperoxid
- Essigsäureperoxid
|
- Beachtung von Explosionsgefahr bei organischen Peroxiden ( Gefahrenklasse 5.2)
- Reaktionsfreudigkeit von Stoffen
- Möglichkeit von Giftigen Brandgasen
- Möglichkeit von Ätzenden Brandgasen
- Hoch reaktiver Sauerstoff wird freigesetzt
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Löschangeriff mit sehr viel Wasser
- Löschangriff aus sicherer Entfernung
|
Explovive Stoffe und Gegenstände
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Gefahrenklasse 1.1:
- Gefahrenklasse 1.2
- Gefahrenklasse 1.3
- Übungsmonition
- größere Silvesterknaller
- Gefahrenklasse 1.4:
- Streichhölzer
- Silvesterknaller
- Gefahrenklasse 1.5
- Gefahrenklasse 1.6
- Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind
|
- Detonationsgefahr
- Explosionsgefahr
- Gefahrenklasse 1.1:
- Gefahrenklasse 1.2
- Gefahrenklasse 1.3
- Möglichkeit von Giftigen Brandgasen
|
- Einsatz wen so wenigen Personen wie möglich im Einsatzbereich
- Einleitung der Räumung von Unbeteiligten aus dem Einsatzbereich im Brandfall
- Aus sicherer Ferne arbeiten ⇒ Wasserwerfer
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Verdichtete Gase
- Verflüssigte Gase
- unter Druck verflüssigte Gase:
- tiefkalte Gase:
- unter Druck gelöste Gase
|
- Mögliche giftige Brandgase
- Bei verflüssigtem Gas Erfrierungsgefahr
- Mögliche explosionsgefährliche Gas/Luftgemische
- Gefahr eines Druckgefäßzerknalls
- Gase können einzel und/oder in Kombination:
- ätzend sein
- brennbar sein
- brandfördernd sein
- eine erstickende Wirkung haben
- giftig sein
- Möglichkeit eines BLEVE bei Flüssiggas
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Sichern von Kanalisation und tiefer gelegenen Räumen
- Einsatz von Messgeräten
- Niederschlag von Gaswolken mit Sprühstrahl
- Gaszufuhr sperren, das Brennende Gas nicht löschen
- Behältnisse und Umgebung aus der Deckung kühlen
- Acetylengasflaschen bis zu 24 Stunden
- Pressluftflaschen für Atemschutzgeräte am Ventil und senkrecht transportieren und nicht am Ventilhandrad
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Arsenverbindungen
- Zyankali
|
- Toxische Brandgase
- Toxische Dämpfe
- Toxischer Staub
|
- Atemschutz
- Körperschutz
- Verhinderung von Ausbreitung: Leck abdichten, Geeignete Behältnise zum auffangen
- Sichern von Gewässern, Kanalisation und tiefer gelegenen Räumen
- Einsatz von Messgeräten oder Indikatoren
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- Füllstandsmesser
- Ionisationsmelder
- Plutonium
|
- Kontamination
- Inkorporation
- Äußere Bestrahlung durch γ-Strahlen
|
- Atemschutz
- Köperschutz
- Vermeiden von Kontanimation
- Vermeiden von Inkorporation
- Begrenzte Aufenthaltsdauer
- Abstand halten
|
Sonstige Entzündbare Stoffe
|
Stoffbeispiele |
Gefahren |
Spezielle Maßnahmen |
- in Thermobehälter mit flüssigem Leichtmetal
- Asbest
|
- Umweltgefahr
- Je nach vorliegender Substanz spezifische Gefährdung der Einsatzkräfte
|
- Atemschutz bei Bedarf
- Körperschutz bei Bedarf
- Ausbreitung verhindern
- Verständigung der Umweltbehörde
|