Kennzeichnung ABC Gefahrenstoffe


Wenn Symbole mehr sagen als Worte
Transportiert ein Fahrzeug ABC-Gefahrgut, muss dies ab bestimmten Mengen von außen erkennbar sein. Dazu sind orangefarbene Warntafeln am Fahrzeug anzubringen. Die genauen Grenzwerte, ab denen diese Kennzeichnung erforderlich ist, sind im europäischen Straßentransportabkommen für gefährliche Güter (ADR) festgelegt.

 

Es gibt 2 Arten von orangenfarbenen Warntafeln

 

Die Warnplakette kennzeichnet lediglich einen Gefahrguttransport, ohne spezifische Substanzen zu nennen. Sie befindet sich vorne oder hinten an Stückguttransporten oder an Mehrkammer-Tankfahrzeugen.
Die obere Zahl dient zur Gefahrendarstellung. Sie gibt an, welche Gefahren bei Austreten des Materials oder bei Berührung mit Wasser am Einsatzort entstehen können.

Die UN-Nummer im unteren Bereich kennzeichnet Substanzen, die während des Transports ein mögliches Risiko für die öffentliche Sicherheit bergen könnten.

Diese Nummer ermöglicht es, den Stoff nicht nur in verschiedenen Datenbanken zu erkennen, sondern auch Gefahrenangaben und genaue Details zu seinen Merkmalen zu finden.

Bedeutung der Ziffern

X

Stoff regiert in gefährlicher Weise mit Wasser

0

wird angefügt, wenn keine zusätzliche Gefahr besteht

2

Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemisch Reaktion

3

Entzündbarkeit flüssiger Stoffe ( Dämpfe) und Gase oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

4

Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger Stoff

5

Oxydierende ( brandfördernde) Wirkung

6

Ansteckungsgefahr oder Giftigkeit

7

Radioaktivität

8

Ätzwirkung

9

Gefahr einer spontanen häftigen Reaktion

 

X ⇒ berührung mit Wasser Verboten
4 ⇒ entzündbarer fester Stoff
2⇒ Gefahr durch Entweichung von Gasen
3⇒Gefahr durch Entzündbarkeit

1428 NATRIUM

 

 

Je nach Ladung können an der Fahrzeugaußenseite große Schilder, sogenannte Placards, befestigt sein. Diese entsprechen den jeweiligen Gefahrenklassen. Die mitgeführten schriftlichen Unterlagen des Fahrers enthalten keine Angaben zu Stoffname, UN-Nummer oder besonderen Eigenschaften, da sie ausschließlich in der Sprache des Fahrers verfasst sind. Dennoch sind Beförderungspapiere erforderlich, aus denen sich die Stoffbezeichnung, der Hersteller und der Spediteur ersehen lassen.

ADR Klasse 1:  Explosive Gegenstände und Stoffe

Gefahrzettel Placards ( Großzettel) Art und Beschaffenheit
  • Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind
  • Stoffe, die massenexplosionsfähig sind
Gegenstände und Stoffe die Gefahr der Bildung von:

  • Sprengstücken
  • Wurfstücken
  • Spltitern
    aufweisen
  • nicht massenexplosionsfähig
  • Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen
  • Stoffe, die eine Feuergefahr besitzen
  • Gegenstände und Stoffe, mit einer geringen Explosionsgefahr im Fall einer Zündung oder Entzündung
sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe
Extrem unempfindliche Gegenstände, welche nicht massenexplosionsfähig sind

 

ADR Klasse 2 : Gase

Gefahrzettel Placards
Art und Beschaffenheit
  • Entzündbare Gase
  • Nicht giftige Gase
  • Nicht entzündbare Gase
Giftige Gase

 

ADR Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten

Gefahrzettel Placards
Art und Beschaffenheit

Entzündbare Flüssigkeiten

 

ADR Klasse 4

Gefahrzettel Placards Art und Beschaffenheit
  • Entzündbare feste Stoffe
  • desensibilisierte explosive feste Stoffe
  • selbstzersetzliche Stoffe
Selbstentzündliche Stoffe
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

 

ADR Klasse 5

Gefahrzettel Placards Art und Beschaffenheit
Entzündend wirkende Stoffe
Organische Peroxide

 

ADR Klasse 6

Gefahrzettel Placards Art und Beschaffenheit
Giftige Stoffe
Ansteckungsgefährliche Stoffe

 

ADR Klasse 7

Gefahrzettel Placards Art und Beschaffenheit
​​

7A

7B

7C
Radioaktive Stoffe

 

ADR Klasse 8

Gefahrzettel Placard Art und Beschaffenheit
Ätzende Stoffe

 

ADR Klasse 9

Gefahrzettl Placard Art und Beschaffenheit
  • Trockeneis
  • Asbest
  • Airbags
  • flüssiger Stickstoff
z.b. Litiumbatterien

 

Umweltgehärtdende Stoffe stellen eine Besonderheit da. Für den Transport müssen sie zusätzlich mit einem Gefahr / Großzettel gekennzeichnet werden.