
Wenn Symbole mehr sagen als Worte
Transportiert ein Fahrzeug ABC-Gefahrgut, muss dies ab bestimmten Mengen von außen erkennbar sein. Dazu sind orangefarbene Warntafeln am Fahrzeug anzubringen. Die genauen Grenzwerte, ab denen diese Kennzeichnung erforderlich ist, sind im europäischen Straßentransportabkommen für gefährliche Güter (ADR) festgelegt.
Es gibt 2 Arten von orangenfarbenen Warntafeln
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Die Warnplakette kennzeichnet lediglich einen Gefahrguttransport, ohne spezifische Substanzen zu nennen. Sie befindet sich vorne oder hinten an Stückguttransporten oder an Mehrkammer-Tankfahrzeugen.
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Die obere Zahl dient zur Gefahrendarstellung. Sie gibt an, welche Gefahren bei Austreten des Materials oder bei Berührung mit Wasser am Einsatzort entstehen können.
Die UN-Nummer im unteren Bereich kennzeichnet Substanzen, die während des Transports ein mögliches Risiko für die öffentliche Sicherheit bergen könnten.
Diese Nummer ermöglicht es, den Stoff nicht nur in verschiedenen Datenbanken zu erkennen, sondern auch Gefahrenangaben und genaue Details zu seinen Merkmalen zu finden. |
Bedeutung der Ziffern
X
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Stoff regiert in gefährlicher Weise mit Wasser |
0
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wird angefügt, wenn keine zusätzliche Gefahr besteht |
2
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Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemisch Reaktion |
3
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Entzündbarkeit flüssiger Stoffe ( Dämpfe) und Gase oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4
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Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger Stoff |
5
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Oxydierende ( brandfördernde) Wirkung |
6
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Ansteckungsgefahr oder Giftigkeit |
7
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Radioaktivität |
8
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Ätzwirkung |
9
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Gefahr einer spontanen häftigen Reaktion |
X ⇒ berührung mit Wasser Verboten
4 ⇒ entzündbarer fester Stoff
2⇒ Gefahr durch Entweichung von Gasen
3⇒Gefahr durch Entzündbarkeit
1428 NATRIUM
Je nach Ladung können an der Fahrzeugaußenseite große Schilder, sogenannte Placards, befestigt sein. Diese entsprechen den jeweiligen Gefahrenklassen. Die mitgeführten schriftlichen Unterlagen des Fahrers enthalten keine Angaben zu Stoffname, UN-Nummer oder besonderen Eigenschaften, da sie ausschließlich in der Sprache des Fahrers verfasst sind. Dennoch sind Beförderungspapiere erforderlich, aus denen sich die Stoffbezeichnung, der Hersteller und der Spediteur ersehen lassen.
ADR Klasse 1: Explosive Gegenstände und Stoffe
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Gefahrzettel |
Placards ( Großzettel) |
Art und Beschaffenheit |
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- Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind
- Stoffe, die massenexplosionsfähig sind
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Gegenstände und Stoffe die Gefahr der Bildung von:
- Sprengstücken
- Wurfstücken
- Spltitern
aufweisen
- nicht massenexplosionsfähig
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- Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen
- Stoffe, die eine Feuergefahr besitzen
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- Gegenstände und Stoffe, mit einer geringen Explosionsgefahr im Fall einer Zündung oder Entzündung
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sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe |
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Extrem unempfindliche Gegenstände, welche nicht massenexplosionsfähig sind |
Gefahrzettel |
Placards
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Art und Beschaffenheit |
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- Nicht giftige Gase
- Nicht entzündbare Gase
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Giftige Gase |
ADR Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
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Gefahrzettel |
Placards
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Art und Beschaffenheit |
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Entzündbare Flüssigkeiten
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Gefahrzettel |
Placards |
Art und Beschaffenheit |
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- Entzündbare feste Stoffe
- desensibilisierte explosive feste Stoffe
- selbstzersetzliche Stoffe
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Selbstentzündliche Stoffe |
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Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden |
Gefahrzettel |
Placards |
Art und Beschaffenheit |
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Entzündend wirkende Stoffe |
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Organische Peroxide |
Gefahrzettel |
Placards |
Art und Beschaffenheit |
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Giftige Stoffe |
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Ansteckungsgefährliche Stoffe |
Gefahrzettel |
Placards |
Art und Beschaffenheit |
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Radioaktive Stoffe |
Gefahrzettel |
Placard |
Art und Beschaffenheit |
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Ätzende Stoffe |
Gefahrzettl |
Placard |
Art und Beschaffenheit |
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- Trockeneis
- Asbest
- Airbags
- flüssiger Stickstoff
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z.b. Litiumbatterien |
Umweltgehärtdende Stoffe stellen eine Besonderheit da. Für den Transport müssen sie zusätzlich mit einem Gefahr / Großzettel gekennzeichnet werden.

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